Finanzierung der ambulanten Pflege

Welche Möglichkeiten gibt es, die Kosten für einen Pflegedienst zu finanzieren?

Lesezeit: 5 Minuten

Die Kosten für einen Pflegedienst können je nach Pflegegrad und Leistungsumfang erheblich variieren. Um die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu reduzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für die ambulante Pflege zu finanzieren.

1. Pflegekasse:
Die wichtigste Säule der Finanzierung der ambulanten Pflege ist die Pflegekasse. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Diese übernimmt in der Regel einen Teil der Kosten für die ambulante Pflege. Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Pflegegrad und den gewählten Leistungen.

2. Pflegegeld:
Pflegebedürftige können bei ihrer Pflegekasse Pflegegeld beantragen. Das Pflegegeld ist ein Geldbetrag, der an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Damit kann der Pflegebedürftige selbst entscheiden, wie er die Pflege organisiert und finanziert. Das Pflegegeld kann zum Beispiel für die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes, für die Finanzierung von Hilfsmitteln oder für die Unterstützung pflegender Angehöriger verwendet werden.

3. Pflegesachleistungen:
Bei Pflegesachleistungen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst erbringt dann die vereinbarten Pflegeleistungen beim Pflegebedürftigen zu Hause. Die Pflegekasse hat mit verschiedenen Pflegediensten Rahmenverträge abgeschlossen, so dass die Pflegebedürftigen in der Regel freie Wahl zwischen verschiedenen Pflegediensten haben.

4. Kombinationsleistung:
Pflegebedürftige können auch eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen beantragen. Dabei wird ein Teil der Leistungen in Form von Pflegegeld und der andere Teil in Form von Pflegesachleistungen ausgezahlt.

5. Eigenanteil:
Den Pflegebedürftigen selbst bleibt in jedem Fall ein Eigenanteil zu zahlen. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig vom Pflegegrad und den gewählten Leistungen.

6. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten:
Neben der Pflegekasse gibt es noch einige weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die ambulante Pflege. Dazu gehören zum Beispiel:

Ergänzungsleistungen zum Pflegegeld: Pflegebedürftige mit einem geringen Einkommen können bei der zuständigen Sozialhilfebehörde Ergänzungsleistungen zum Pflegegeld beantragen.

  • Hilfen zur häuslichen Pflege: Wenn die ambulante Pflege nicht ausreicht, können Pflegebedürftige bei der zuständigen Sozialhilfebehörde Hilfen zur häuslichen Pflege beantragen.

  • Versicherungen: Es gibt einige private Krankenversicherungen, die Zusatzleistungen für die ambulante Pflege anbieten.

 

Tipp:
Es ist wichtig, sich vor der Beantragung von Leistungen bei der Pflegekasse oder der Sozialhilfebehörde zu informieren,welche Leistungen in Anspruch genommen werden können und wie hoch der Eigenanteil ist. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und helfen Ihnen bei der Beantragung.

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